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Anti­dis­krimi­nier­ung

Die Hochschule Mainz strebt einen respektvollen und wertschätzenden Umgang an, der die gleichberechtigte Teilhabe aller Hochschulangehörigen ermöglicht. 

Trotz dieses Anspruchs können gesamtgesellschaftliche Phänomene auch an der Hochschule Mainz zu Diskriminierung, sexualisierter Gewalt, Mobbing oder Stalking führen. Benachteiligungen oder Herabwürdigungen können aufgrund verschiedener Diskriminierungsdimensionen auftreten, die sich auch überschneiden können:

  • ethnische Herkunft, antisemitische und/oder rassistische Zuschreibungen
  • Aussehen
  • geschlechtliche Identität und geschlechtliche Zuschreibungen
  • sexuelle Orientierung
  • Behinderung und/oder chronische Erkrankung(en)
  • soziale Herkunft/Klasse oder Status
  • Alter
  • Sprache
  • Familienstand oder Schwangerschaft
  • religiöse oder weltanschauliche Orientierung bzw. politische Gesinnung


Erstberatung bei Diskriminierung

Alle Mitglieder der Hochschule können sich jederzeit niedrigschwellig beraten lassen. Sie können sich an das Beratungsnetzwerk der Hochschule Mainz wenden, auch wenn Sie unsicher sind, ob es sich um eine Diskriminierung handelt, oder wenn der Vorfall schon länger zurückliegt.
 
Sie finden außerdem hilfreiche Informationen über konkrete Anlaufstellen an der Hochschule Mainz sowie den Ablauf einer Beratung als auch möglichen Beschwerde in unserem Flyer „SAG WAS. Beratungs- und Beschwerdeablauf an der Hochschule Mainz“.

Wenn Sie lieber mit externen Beratungsstellen sprechen möchten, finden Sie auf der rechten Seite einige hilfreiche Kontakte.


Beratungsgespräch

Manchmal kann es sinnvoll sein, sich vorab aufzuschreiben, was passiert ist. Als inhaltliche Gliederung können folgende Fragen hilfreich sein.

  • Wann und wo hat die Diskriminierung stattgefunden?
  • Was ist genau passiert?
  • Wie kam es dazu?
  • Warum fühlten Sie sich benachteiligt?
  • Wer war an dem Vorfall beteiligt? / Kann jemand den Vorfall bezeugen?
     

Beschwerdeverfahren

Das Beschwerdeverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist, im Unterschied zur Beratung, ein formales Verfahren zur Klärung, ob eine Diskriminierung oder sexuelle Belästigung vorliegt und ob daraus Sanktionen folgen.

Wichtig: Aus einer Beschwerde dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen.

Vor einer formalen Beschwerde empfiehlt es sich ein Beratungsgespräch wahrzunehmen, um die Situation einzuordnen, den Ablauf zu verstehen und die rechtlichen Grundlagen (AGG) kennenzulernen.

Im Beschwerdeverfahren ist die Beschwerdestelle verpflichtet, allen beteiligten Personen gegenüber neutral zu bleiben. Der Sachverhalt wird systematisch ermittelt und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, wird informiert. Ein Anspruch auf Anonymität besteht nicht.

Bei straf- oder disziplinarrechtlich relevantem Verhalten hat die Hochschule eigene Pflichten. Das bedeutet: In bestimmten Fällen müssen Verfahren weitergeführt werden, auch dann, wenn die Beschwerde zurückgezogen wird.

 

Was ist beim Einlegen einer Beschwerde nach AGG zu beachten?

Eine Beschwerde ist grundsätzlich an keine bestimmte Form und keine Frist gebunden.

Ausnahme: Wenn Sie eine Entschädigung oder einen Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 oder 2 AGG geltend machen möchten, muss die Beschwerde schriftlich eingereicht werden und innerhalb von zwei Monaten erfolgen.

Eine Beschwerde kann auch anonym abgegeben werden. Bitte beachten Sie jedoch: Dadurch können die Handlungsmöglichkeiten der Hochschule im Einzelfall eingeschränkt sein.
 

Einreichung der Beschwerde

Sie können Ihre Beschwerde per E-Mail einreichen unter: 
agg-beschwerdestelle[at]hs-mainz.de 

Sie können auch per E-Mail einen Termin vereinbaren und die Beschwerde persönlich einreichen. Offene Fragen zum Verfahren können im Vorfeld geklärt werden.



Diskriminierungsformen

Eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale (z.B. ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, soziale Herkunft) benachteiligt oder in ihrer Würde verletzt wird. Dabei können mehrere Merkmale gleichzeitig zusammenwirken, das bezeichnet man als Intersektionalität.

Diskriminierung kann bewusst oder unbewusst passieren. Entscheidend ist die Wirkung für die betroffene Person, z.B. ungerechtfertigte Benachteiligungen, erschwerter Zugang zu Angeboten, herabwürdigende Behandlung oder Ausschluss.

Es gibt unterschiedliche Formen von Diskriminierung:

  • direkte Diskriminierung: offen und unmittelbar (z.B. schlechtere Bewertung wegen eines Akzents)
  • indirekte Diskriminierung: scheinbar neutrale Regeln, die faktisch benachteiligen (z.B. Unterlagen nur auf Deutsch, obwohl Deutschkenntnisse nicht erforderlich sind)
  • belästigende/herabwürdigende Verhaltensweisen: Handlungen, Worte, Gesten oder Bilder, die Würde und Rechte verletzen (z.B. sexualisierte Anspielungen, Beleidigungen, entwürdigende Darstellungen)

Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist eine Diskriminierung. Maßnahmen zur gezielten Förderung benachteiligter Gruppen (z.B. Frauenförderprogramme) sind rechtlich zulässig und ausdrücklich erwünscht, um strukturelle Ungleichheiten abzubauen.