This content is only partially available in English.
This content is only partially available in English.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Katharine Dahm

Foto: Katharina Dubno

In Deutschland besteht Handlungsbedarf

Anfang August 2019 trat eine neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige in Kraft.

Prof. Dr. Katharina Dahm, Leiterin des Studienganges Master Wirtschaftsrecht – Arbeitsrecht & Personalmanagement referierte im August an der Heinrich Heine Universität (HHU) dazu, welche Neuerungen die Richtlinie beinhaltet und prüft, ob für das deutsche Recht Umsetzungsbedarf besteht. Dabei kommt sie u.a. zu dem Ergebnis, dass der nach Art. 4 der RL 2010/18/EU neu zu gewährende zehntägige Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt des Kindes noch nicht im deutschen Recht vorgesehen ist. Umzusetzen haben die Mitgliedstaaten die neue Richtlinie bis zum 2.8.2022. Prof. Dr. Katharina Dahm schlägt hierfür vor, den nachgeburtlichen Mutterschutz auf alle Elternteile auszuweiten: zweiwöchig, wie es die neue Richtlinie fordert, oder progressiv achtwöchig, um Einstellungsdiskriminierungen zu vermeiden und das Ziel der Geschlechtergleichstellung ernsthaft zu verfolgen.

Prof. Katharina Dahm hielt den Vortrag im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungsreihe 2021-2022: Work-Life-Balance in Japan und Deutschland – Arbeitsrechtliche und familienpolitische Aspekte der Corona-Pandemie vom Institut für Modernes Japan der HHU in Kooperation mit der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V.  zum Thema: „Der europäische Rechtsrahmen - die EU-Richtlinien zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige"

 

Einen Mitschnitt des Vortrags finden sie in der Mediathek der HHU.