Ausländische Hochschulzugangsberechtigung
Bewerbung über uni-assist
Für ein Studium an unserer Hochschule benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Bei einer im Ausland erworbenen Studienberechtigung ist zu prüfen, inwieweit diese der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist.
Prüfen Sie hier schnell und einfach, ob Ihre Zeugnisse zum Studium in Deutschland berechtigen: www.uni-assist.de/en/tools/check-university-admission/
Sofern Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung der deutschen als gleichwertig anerkannt wird und ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen sind, werden Sie in das Studienplatzvergabeverfahren aufgenommen.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung weder in Deutschland noch an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben (zum Beispiel A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat) bewerben Sie sich über uni-assist.
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DOSV)
Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) dient dazu, auf Bundesebene die Vergabe von grundständigen, örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen zu koordinieren. Hintergrund ist die derzeit stattfindende Mehrfachbelegung von Studienplätzen durch Bewerberinnen und Bewerber, die sich an mehreren Hochschulen beworben haben. Sie als sich Bewerbende haben den Vorteil, dass Sie eine zentrale Anlaufstelle für alle im DoSV abgegebenen Bewerbungen – die Plattform www.hochschulstart.de – haben und dort den Stand aller Bewerbungen zu jeder Zeit einsehen können.
Weitere Informationen zum Ablauf des DoSV und dem Bewerbungsverfahren für DoSV-Studiengänge finden Sie unter www.hochschulstart.de.
Der von Ihnen gewählte Studiengang nimmt am Dialogorientierten Serviceverfahren teil.
Bevor Sie sich im uni-assist Online-Portal bewerben können, müssen Sie sich bei hochschulstart.de registrieren und erhalten danach eine BID (Bewerber-Identifikations-Nummer) und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer).
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Benutzerkonto, das Sie durch Ihre Registrierung bei hochschulstart.de anlegen, auch für Bewerbungen in späteren Verfahren nutzen können. Eine weitere Registrierung würde eine unzulässige Mehrfachregistrierung darstellen. Sollten Sie also bereits über eine BID und eine BAN von hochschulstart.de aus einer früheren Bewerbung verfügen, können Sie diese zur Online-Bewerbung im Studienplatzbewerbungsportal der Hochschule Mainz verwenden.
Beachten Sie bitte, dass eine mehrfache Registrierung bei hochschulstart.de nicht zulässig ist. Sollten Sie sich dennoch mehrfach registrieren, wird nur über die mit der zeitlich letzten Registrierung eingegangenen Bewerbungen entschieden. Überzählige Registrierungen werden mit allen Bewerbungen gelöscht und nehmen nicht am weiteren Verfahren teil. Eine Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Hier finden Sie alle Informationen über die Bewerbung bei uni-assist.
Einzureichende Unterlagen
- chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
- Kopie des Ausweises
- Erklärung über bisherige Studienzeiten im In- und Ausland (Siehe unter Download. Beachten Sie bitte, dass die Erklärung auch dann vorgelegt werden muss, wenn bislang noch keine Studienzeiten erbracht wurden.)
- Nachweis der deutschen Sprache
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Sprache)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studienverläufe an ausländischen Hochschulen (in englischer Sprache oder deutscher Sprache)
- Sollte von der abgehenden Hochschule keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, reichen Sie bitte einen Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte, Note, Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen ein, auf dem vermerkt ist, ob der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch besteht.
- Sofern für Sie innerhalb Ihrer Studienvergangenheit ein "endgültig nicht bestanden" festgestellt wurde, ist zwingend das Modul zu benennen und die konkrete Modulbeschreibung vorzulegen.
- Exmatrikulationsbescheinigung aller Studiengänge, in denen Sie bisher eingeschrieben waren. Sollten Sie zum Bewerbungsschluss noch immatrikuliert sein, kann eine Nachreichung bei Immatrikulation erfolgen – spätestens jedoch bis zum 15.Oktober für das Wintersemester und bis Ende der ersten Aprilwoche für das Sommersemester.
- bei Studiengängen, in denen Sie bereits exmatrikuliert sind nach erfolgter Exmatrikulation ausgestellt sein.
- bei Studiengängen in denen Sie noch immatrikuliert sind, in Abhängigkeit des Semesters für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein.
Nachweis der englischen Sprache
Der Nachweise muss mindestens Level B2/C1 des Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Der Nachweis erfolgt über 6,5 Punkte IELTS oder 92 Punkte TOEFL iBT oder 237 TOEFL CBT oder 800 Punkte TOEIC oder Stufe III UNICERT.
Die Fachgruppe Sprachen an unserem FB bietet regelmäßig kostenpflichtige TOEIC und TOEFL Prüfungen an: www.hs-mainz.de/studium/services/fachbereichsuebergreifend/sprachenzentrum/sprachpruefungen/
Nachweis einer weiteren Fremdsprache
Der Nachweise muss mindestens Level B1 des Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Der Nachweis erfolgt über die Hochschulzugangsberechtigung des Heimatlandes oder weitere Sprachnachweise.
Nachweis der deutschen Sprache
Der Nachweis Niveau A2 erfolgt durch:
- Goethe Zertifikat A2
- Deutsches Sprachdiplom der KMK-DSDI Niveau A2
- telc Deutsch A2
- ÖSD Zertifikat A2
- ECL (European Consortium for the Certificate of Attainment in Modern Languages Deutsch A2
- G.A.S.T. e.V. (Gesellschaft für akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V.) Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) A2
Natürlich können auch Zertifikate dieser Institutionen eingereicht werden, die ein höheres Niveau ausweisen. Ein höheres Niveau als A2 kann ebenso durch TestDaf oder DSH nachgewiesen werden.
Zusätzlich geforderte Unterlagen
- Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Durchschnittsnote (Kommastelle)
Liegen die Unterlagen noch nicht vor und ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium mit „1 Punkt“ bewertet. - Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums
- schriftlicher Antrag auf Zulassung wegen außergewöhnlicher Härte
- schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit