Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Voraussetzungen
Ich habe:
- eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung ODER
- das Europäische Abiturzeugnis, welches vom Obersten Rat der Europäischen Schulen verliehen wird ODER
- ausländische Bildungsnachweise, meine Zeugnisse in Deutschland bereits anerkennen lassen und kann eine Durchschnittsnote nach deutscher Deutung vorlegen ODER
- eine Feststellungsprüfung eines Studienkollegs in Deutschland erfolgreich abgelegt und eine Anerkennung meines ausländischen Bildungsnachweises mit ausgewiesener Durchschnittsnote vorliegen
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DOSV)
Bevor Sie sich im Studienplatzbewerbungsportal der Hochschule Mainz bewerben können, müssen Sie sich bei hochschulstart.de registrieren und erhalten danach eine BID (Bewerber-Identifikations-Nummer) und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer). Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Benutzerkonto, das Sie durch Ihre Registrierung bei hochschulstart.de anlegen, auch für Bewerbungen in späteren Verfahren nutzen können und müssen. Eine weitere Registrierung würde eine unzulässige Mehrfachregistrierung darstellen. Sollten Sie also bereits über eine BID und eine BAN von hochschulstart.de aus einer früheren Bewerbung verfügen, verwenden Sie diese zur Online-Bewerbung im Studienplatzbewerbungsportal der Hochschule Mainz. Sollten Sie sich dennoch mehrfach registrieren, wird nur über die mit der zeitlich letzten Registrierung eingegangenen Bewerbungen entschieden. Überzählige Registrierungen werden mit allen Bewerbungen gelöscht und nehmen nicht am weiteren Verfahren teil. Eine Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden.
In einer gemeinsamen Datenbank der beteiligten Hochschulen werden Ihre Bewerbungen abgeglichen. Nachdem das für jede Hochschule individuelle Vergabeverfahren an den jeweils beteiligten Hochschulen abgeschlossen ist, werden Ihnen die Zulassungsangebote verschiedener Hochschulen in Ihrem Benutzerkonto bereitgestellt. So können Sie übersichtlich den Stand Ihrer Bewerbungen einsehen und sich für ein Zulassungsangebot entscheiden. Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie unter www.hochschulstart.de/dosv. Fragen können Sie per E-Mail an service (at) hochschulstart.de richten.
Sie werden aufgefordert, ein Passwort zu wählen und erhalten nach Abschluss des Registrierungsvorgangs eine E-Mail. Mithilfe des darin angegebenen Links wird Ihr Account freigeschaltet und Sie können Ihre Bewerbung starten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit auf Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) zurückgreifen können. Nachdem Sie sich registriert und angemeldet haben, werden Sie Schritt für Schritt durch die Bewerbung geleitet. Alle Pflichtangaben sind durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet. Hilfe zu einzelnen Eingabefeldern erhalten Sie durch Klick auf das Info-Icon. Sollten Sie trotzdem technische oder fachliche Fragen haben, wenden Sie sich an zulassung (at) hs-mainz.de. Den genauen Ablauf finden Sie unter dem Punkt „Bewerbungsablauf im Online-Portal“.
Nach der von Ihnen im Bewerberportal von hochschulstart.de erklärten Annahme des Zulassungsangebots der Hochschule Mainz wird Ihnen dann ein Zulassungsbescheid postalisch durch die Hochschule Mainz zugestellt. Ausführliche Informationen zum Bewerbungsablauf innerhalb des Dialogorientierten Serviceverfahrens erhalten Sie auch auf der Website der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de/dosv.
Bewerbungsablauf im Online-Portal
Bitte beachten Sie, dass Sie im Bewerbungsportal nach 30 Minuten automatisch abgemeldet werden. Das System speichert die bis zu diesem Zeitpunkt eingegebenen Daten und den Antrag im Status „in Vorbereitung“. Um mit der Bearbeitung des Antrag fortzufahren, müssen Sie sich erneut einloggen. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten finden Sie den Antrag unter „Anträge in Vorbereitung“. Um einen noch nicht abgegebenen Antrag zu ändern, klicken Sie bitte auf „Antrag bearbeiten“. Sie können so lange Änderungen vornehmen, bis Sie die Studienplatzbewerbung über "Antrag abgeben" online einreichen. Um Ihre Bewerbung abzuschließen, laden Sie die einzureichenden Unterlagen im Bewerbungportal hoch.
Nach der Online-Einreichung können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst bearbeiten. Bitte kontrollieren Sie daher Ihre Angaben vor der Abgabe gründlich. Möchten Sie nach der Angabe der Bewerbung Angaben ändern oder Fehler korrigieren, müssen Sie Ihren „Antrag zurückziehen“. In der Folge wird dieser Antrag solange nicht von der Hochschule bearbeitet, bis Sie ihn wieder neu einreichen. Wenn Sie sich noch für weitere Studienfächer an der Hochschule Mainz bewerben möchten, können Sie dies über „Antrag hinzufügen“. Sie können sich pro Semester für insgesamt drei Studiengänge bewerben.
Unter „Abgegebene Anträge“ finden Sie alle Anträge, die Sie online eingereicht haben.
- Studienvergangenheit
Unter dem Punkt „Studienvergangenheit“ geben Sie an, ob Sie bereits an einer Hochschule studiert haben und ob Sie schon ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben.
Das Studium gilt dann als abgeschlossen, wenn Sie in dem Semester, in dem Sie die Bewerbung abgeben,alle erforderlichen Studien- und/oder Prüfungsleistungen erbracht haben oder noch erbringen werden.
Als Studienanfänger geben Sie hier eine „0“ (Null) ein. - Berufsausbildung
Unter dem Punkt „Berufsausbildung“ geben Sie an, ob Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. - Dienst geleistet?
Unter dem Punkt „Dienst geleistet?“ geben Sie an, ob Sie einen Dienst geleistet haben (zum Beispiel Bundeswehr, Zivildienst oder Bundesfreiwilligendienst). Bewerberinnen und Bewerber, die einen Dienst abgeleistet haben, werden bei sonst gleichen Daten (zum Beispiel bei gleicher Note und gleicher Wartezeit) im Zulassungsverfahren berücksichtigt.
Verfügen Sie über mehrere Hochschulzugangsberechtigungen, können Sie diese nacheinander angeben und den jeweiligen Anträgen zuordnen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter zulassung (at) hs-mainz.de mit uns in Verbindung.
Die Hochschule benötigt eine Postanschrift, die als Korrespondenzadresse markiert ist. An diese Adresse schicken wir Ihnen Ihre Unterlagen. Wenn Sie mehrere Adressen angeben, müssen Sie deshalb eine als Korrespondenzadresse markieren. E-Mail-Adresse bearbeiten
Die Hochschule benötigt eine E-Mail-Adresse, die als Korrespondenzadresse markiert ist. An diese Adresse werden zum Beispiel E-Mails über Statusänderungen gesendet. Wenn Sie mehrere E-Mail-Adressen angeben, muss eine davon als Korrespondenzadresse markiert sein. Änderung der Adressdaten bei DoSV-Studiengängen
W sich für einen Bachelorstudiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt, erfolgen Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) ausschließlich über www.hochschulstart.de. Sie müssen diese Änderungen selbst vornehmen. Adressänderungen erfolgen bei Studiengängen, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen, über die Plattform Holschustart.de. Antragsteller müssen ihre persönlichen Daten dort selbstständig aktualisieren. Kontrollblatt drucken
Sie können Ihre Angabe leicht kontrollieren, indem Sie sich das Kontrollblatt als PDF-Datei ausgeben lassen. Es zeigt Ihnen alle Angaben Ihrer Bewerbung auf einen Blick.
Download
Einzureichende Unterlagen
- chronologischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
- Bescheinigung über eventuell abgeleisteten Wehr- beziehungsweise Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst
Zeugnis der
- allgemeinen Hochschulreife ODER
- fachgebundenen Hochschulreife ODER
- Fachhochschulreife
Je nach Form der Erlangung der Fachhochschulreife muss vorliegen:
- Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
- Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (IHK- oder HWK-Prüfungszeugnis, Gesellenbrief beziehungsweise Gesellenprüfungszeugnis)
- Nachweis der Ausbildung zum Assistenten (Berufsfachschule, Berufskolleg mehrjährig)
- Nachweis über das zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendige Praktikum – auszustellen vom Praktikumsbetrieb (mit genauen Angaben des Zeitraumes sowie Tätigkeitsangaben, Einsatzgebiet und Wochenarbeitszeit). Sollte das Praktikum zu Bewerbungsschluss noch nicht abgeschlossen sein muss ein vorläufiger Nachweis vorgelegt werden, bis zu welchem Termin das Praktikum abgeleistet sein wird.
Studienbewerber mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung
Studienbewerber mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie Bewerber, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis einer mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossenen Berufsausbildung
- Abschlusszeugnis der Kammer mit Angaben der Noten
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Nachweis einer Fortbildungsprüfung – falls vorhanden
- Nachweis der bestandenen Meisterprüfung beziehungsweise meisteräquivalente Prüfung mit ausgewiesener Gesamtnote
Zusätzlich vorzulegen bei Bewerbung mit dem Europäischen Abiturzeugnis:
- Bescheinigung der Europäischen Schule (Beispiel siehe Download)
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch die absolvierte Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2)
Speziell für Studienplatzbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen und bereits vorliegender Anerkennung in Deutschland
- ausländische Bildungsnachweise
- Übersetzung der ausländischen Bildungsnachweise
- Anerkennung des ausländischen Bildungsnachweises in Deutschland
- ausgewiesene Durchschnittsnote des ausländischen Bildungsnachweises (umgerechnet auf das deutsche Notensystem)
- Zeugnis des Studienkollegs wenn Sie das Studienkolleg besucht haben
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher Sprache)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studienverläufe an ausländischen Hochschulen (in englischer Sprache oder deutscher Sprache)
- Sollte von der abgehenden Hochschule keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, reichen Sie bitte einen Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte, Note, Anzahl der Versuche inklusive der nicht bestandenen Leistungen ein, auf dem vermerkt ist, ob der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch besteht.
- Sofern für Sie innerhalb Ihrer Studienvergangenheit ein "endgültig nicht bestanden" festgestellt wurde, ist zwingend das Modul zu benennen und die konkrete Modulbeschreibung vorzulegen.
- Exmatrikulationsbescheinigung aller Studiengänge, in denen Sie bisher eingeschrieben waren. Sollten Sie zum Bewerbungsschluss noch immatrikuliert sein, kann eine Nachreichung bei Immatrikulation erfolgen – spätestens jedoch bis zum 15.Oktober für das Wintersemester und bis Ende der ersten Aprilwoche für das Sommersemester.
- bei Studiengängen, in denen Sie bereits exmatrikuliert sind nach erfolgter Exmatrikulation ausgestellt sein.
- bei Studiengängen in denen Sie noch immatrikuliert sind, in Abhängigkeit des Semesters für das Sie sich bewerben, nicht vor dem 15. Mai für das Wintersemester beziehungsweise dem 15. November für das Sommersemester ausgestellt sein.
Nachweis der englischen Sprache
Der Nachweise muss mindestens Level B2/C1 des Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Der Nachweis erfolgt über 6,5 Punkte IELTS oder 92 Punkte TOEFL iBT oder 237 TOEFL CBT oder 800 Punkte TOEIC oder Stufe III UNICERT.
Die Fachgruppe Sprachen an unserem FB bietet regelmäßig kostenpflichtige TOEIC und TOEFL Prüfungen an: www.hs-mainz.de/studium/services/fachbereichsuebergreifend/sprachenzentrum/sprachpruefungen/
Nachweis einer weiteren Fremdsprache
Der Nachweise muss mindestens Level B1 des Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Der Nachweis erfolgt über die Hochschulzugangsberechtigung des Heimatlandes oder weitere Sprachnachweise.
Nachweis der deutschen Sprache
Wurde die HZB in Deutschland erworben, entfällt die Nachweispflicht.
Für alle anderen Bewerber:innen gilt. Nachweis des Niveau A2 durch:
- Goethe Zertifikat A2
- Deutsches Sprachdiplom der KMK-DSDI Niveau A2
- telc Deutsch A2
- ÖSD Zertifikat A2
- ECL (European Consortium for the Certificate of Attainment in Modern Languages Deutsch A2
- G.A.S.T. e.V. (Gesellschaft für akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V.) Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) A2
Natürlich können auch Zertifikate dieser Institutionen eingereicht werden, die ein höheres Niveau ausweisen. Ein höheres Niveau als A2 kann ebenso durch TestDaf oder DSH nachgewiesen werden.
Weiterführende Links
Zusätzlich geforderte Unterlagen
- Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Durchschnittsnote (Kommastelle)
Liegen die Unterlagen noch nicht vor und ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium mit „1 Punkt“ bewertet. - Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums
- schriftlicher Antrag auf Zulassung wegen außergewöhnlicher Härte
- schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit