Leihen
In der Bibliothek finden Sie Medien mit inhaltlichem Bezug zu den drei Fachbereichen der Hochschule: Wirtschaft, Technik und Design, sowie allgemeiner Nachschlagewerke.
Der überwiegende Teil des Bestandes ist ausleihbar. Davon ausgenommen sind Medien des Präsenzbestandes, die auf dem Buchrücken mit „nicht entleihbar“ gekennzeichnet sind, sowie allgemeine Nachschlagewerke, Lose-Blatt-Werke, Normen, Zeitschriften und Zeitungen.
Wer darf leihen?
Die Hochschulbibliothek steht in erster Linie den Mitgliedern der Hochschule Mainz zur Verfügung, steht aber auch Alumni und externen Benutzerinnen und Benutzern offen. Die Zulassung zur Ausleihe erfordert eine schriftliche Anmeldung mit Vorlage eines Lichtbildausweises. Dies gilt auch für Studierende der Hochschule Mainz. Der Studierendenausweis allein berechtigt nicht zur Ausleihe. Detaillierte Angaben hierzu finden Sie in der Benutzungsregelung.
So funktioniert's:
Vor der ersten Ausleihe füllen Sie bitte das Onlineformular auf dieser Seite aus.
Studierende der Hochschule Mainz benötigen den Studierendenausweis, Nichtmitglieder der Hochschule Mainz benötigen einen gültigen Personalausweis.
Mit der Anmeldung erhalten Sie einen Benutzerausweis und mit dem Eintrag in das Ausleihsystem ein Online-Nutzerkonto.
Um Missbrauch zu vermeiden, geben Sie uns bitte den Verlust Ihres Ausweises umgehend bekannt. Wir sperren Ihr Ausleihkonto für eine Übergangsfrist oder stellen Ihnen sofort einen Ersatzausweis aus. Der Ersatzausweis kostet fünf Euro.
Frei zugängliche Medien entnehmen Sie den Regalen und legen sie diese entweder an der Theke zusammen mit Ihrem Bibliotheksausweis zur Ausleihe vor oder nutzen Sie den Selbstverbucher. Außerdem steht vor der Bibliothek ein Remotelocker zur Verfügung, in welchem Ihnen vorgemerkte Medien und solche aus dem Magazin bereitsgestellt werden.
Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen, für audiovisuelle und elektronische Medien zwei Wochen. Medien der Lehrbuchsammlung sind sechs Wochen entleihbar, sie sind mit dem Aufkleber „Lehrbuchsammlung“ gekennzeichnet. Die Leihfrist gilt auch während der Semesterferien.
Eine Ausleihe nicht entleihbarer Medien, wie Zeitschriften und mit "nicht entleihbar" gekennzeichnete Medien können jedoch nach Anfrage beim Bibliothekspersonal über Nacht oder das Wochenende ausgeliehen werden.
Sie können Verlängerungen über Ihr Nutzerkonto selbst durchführen, solange die Leihfrist nicht überschritten ist.
Die Verlängerung der Leihfrist ist begrenzt: Sie ist für Bücher viermal, für audiovisuelle und elektronische zweimal möglich. Medien der Lehrbuchsammlung können nicht verlängert werden.
Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Medien vorgemerkt sind.
Haben Sie versäumt, rechtzeitig zu verlängern, so kontaktieren Sie uns gern per Mail, bevor Gebühren anfallen.
Für die Rückgabe stehen Ihnen ein Rückgabekasten vor dem Hochschuleingang zur Verfügung, sowie das Selbstverbucherterminal in der Bibliothek.
Säumnisgebühren werden nach Ablauf der Leihfrist fällig, auch wenn Sie keine Mahnung oder Erinnerungs-E-Mail vom „Bücherwecker“ erhalten haben. Sie betragen zur Zeit für alle Medien drei Euro pro angefangener Woche.
Die Portokosten der 3. Mahnung in Höhe von zur Zeit 5,60 Euro werden der Nutzerin beziehungsweise dem Nutzer belastet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 euro erhoben, sowie der Wert des Mediums in Rechnung gestellt.
Bei offenen Forderungen in Höhe von 15 Euro wird Ihr Nutzerkonto gesperrt.
Ausgeliehene Medien können online im OPAC vorbestellt werden.
Dafür klicken Sie in der Titelanzeige im Feld „Status“ den Button „Leihfristende/Vormerken“ an. Zunächst werden Sie nach Ihrer Ausweisnummer und Ihrem Passwort gefragt. Anschließend geben Sie dies erneut ein, um Informationen über die Leihfrist und die Anzahl der bereits auf diesen Band vorliegenden Vormerkungen zu bekommen.
Medien der Lehrbuchsammlung können nicht vorgemerkt werden.
Nach Eingang der vorgemerkten Medien informieren wir Sie per E-Mail. DIe Medien werden Ihnen im RemoteLocker vor der Bibliothek zur Verfügug gestellt.
Die Bibliothek der Hochschule Mainz bietet die Teilnahme am nationalen Leihverkehr. Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden und Hochschulangehörigen der Hochschule Mainz, wenn sie als Benutzerin beziehungsweise Benutzer in der Bibliothek angemeldet sind.
Wie es funktioniert erfahren Sie hier.
Vor Ort
Aufstellung
Die Bestände sind systematisch in Freihand aufgestellt.
Selbstverbucher
Am Selbstverbucher können Sie Ihre Medien mittels Ihres Bibliotheksausweises selbst ausleihen, auch wenn kein Bibliothekspersonal vor Ort ist.
Im Remotlocker vor der Bibliothek können Sie bvorgermerkte oder aus dem Magazin bestellte Medien abholen.
Rückgabekasten
Es steht ein Rückgabekasten draußen neben dem Eingang des Hochschulcampus bereit, mittels welchen Sie Ihre geliehenen Medien auch außerhalb der Öffnungszeiten der Bibliotheken zurückgeben können.