Untersützungsangebote und Inklusionsmaßnahmen

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Die Hochschule Mainz steht für eine vertrauensvolle, wertschätzende Kultur, in der niemand eine Behinderung verstecken muss.

Wir sind bunt und vielfältig!

Der Inklusionsgedanke bezieht Menschen mit und ohne Behinderungen ein. Behinderungen können sichtbar oder nicht sichtbar sein und insbesondere auch psychische, chronische oder neurodivergente Beeinträchtigungen umfassen. Beschäftigte mit Behinderung sollen das Anerkennungsverfahren und die Rechte nach dem SGB IX sowie der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) zustehende Rechte und Leistungen ohne Nachteile, Vorbehalte oder Befürchtungen in Anspruch nehmen können. Sie dürfen darauf vertrauen, dass ihnen daraus am Arbeitsplatz keine Nachteile und keine Ausgrenzung erwachsen. 

Durch diese Inklusionsvereinbarung sollen alle Beschäftigte der Hochschule, in besonderem Maße aber diejenigen, die Personalverantwortung tragen, für die Belange von Menschen mit Behinderung in allen Arbeitsprozessen sensibilisiert werden. Die Inklusionsvereinbarung konkretisiert die gesetzlichen Regelungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und stellt weitergehende Regeln und Ziele für die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren auf.

Inklusionsvereinbarung der Hochschule Mainz

 

Angebote der Hochschule zur Stärkung der Inklusion

 

Fragen Sie in der Personalentwicklung der Hochschule Mainz nach, die Schwerbehindertenvertretung unterstütz hierbei gerne:

  • Schulungen für die Schwerbehindertenvertretung
  • Führungskräfteberatung im Umgang mit Schwerbehinderten Beschäftigten oder im Bewerbungsverfahren
  • Unterstützung bei der behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung
  • Individuelle Weiterbildungen
  • Betriebliche Wiedereingliederung (BGM)

Kontakt

Jens Egler

Inklusionsbeauftragter

T +49 6131 628-5210

Constanze Busch

Inklusionsmaßnahmen

T +49 6131 628-5024