Wahl zur Schwer­be­hin­der­ten­ver­tret­ung

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Wahljahr 2026

Alle 4 Jahre wird die Schwerbehindertenvertreter/in und dessen Stellvertreter/in neu gewählt.

An der Hochschule Mainz gemäß § 177 Abs. 6 S. 3 SGB IX im vereinfachten Verfahren, nächster im Zeitraum: 01. Oktober bis 30. November 2026.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten der Hochschule mit Schwerbehinderung (ab GdB 50) sowie ihnen gleichgestellte Personen (GdB ab 30), die im Wahlregister eingetragen sind. 

Gerne können Sie sich an die Personalabteilung wenden, um zu erfahren, ob Sie bereits registriert sind oder eine Schwerbehinderung anzuzeigen (denken Sie ggf. auch daran eine befristet attestierte Schwerbehinderung zu verlängern).

Es erfolgt eine Einladung zur Wahlversammlung von der aktuellen Schwerbehindertenvertretung.

Wer ist wählbar?

Die Schwerbehindertenvertretung muss nicht selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sein. Kandidieren dürfen alle volljährigen Beschäftigten der Hochschule
 

Als Schwerbehindertenvertretung, leisten Sie einen elementaren Beitrag, für eine wertschätzende Kultur, in der alle Mitarbeitenden weitgehend barrierefrei arbeiten können und eine Ansprechperson für ihre Anliegen haben. Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Bewerbungsgesprächen, Berufungsverfahren oder spezifischen Beratungsgesprächen vertreten. Aufgabe ist es u.a. über die besonderen Rechte schwerbehinderter Beschäftigter aufzuklären (z.B. Kündigungsschutz, Sonderurlaub) und ihre Teilhabe zu fördern.

Eine Freistellung oder Arbeitszeitreduktion ist grundsätzlich möglich.

Haben Sie Interesse an dem Amt der Schwerbehindertenvertretung oder der Stellvertretung? Dann melden Sie sich gerne bei Heinz Stemann.