Zulassungsvoraussetzungen
Sie benötigen einen Bachelor-Studienabschluss in einem akkreditierten Studiengang Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Diplom-Studiengang im Bauingenieurwesen einer Hochschule. Alternativ ist ein Abschluss des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen (Bau) zulässig sofern Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können, die der Option 2 der FPO-BaWI vom 23.10.2019 entsprechen. Die Entscheidung über Art und Umfang eventuell erforderlicher Brückenmodule trifft die Kommission gemäß § 24 Abs. 7 PO-MaFbT.
Wer einen qualifizierten Erstabschluss mit weniger als 210 Leistungspunkten nachweist, muss weitere für den Master-Abschluss erforderlichen LP (§ 10 FPO-MaBau) durch sog. Brückenmodule erwerben. Die Belegung der Brückenmodule ist mit der Kommission gemäß § 24 Abs. 7 PO-MaFbT abzustimmen.
Das Studium muss mit einer Durchschnittsnote von 2,7 oder besser abgeschlossen worden sein.
Was Sie zusätzlich für das berufsintegrierende Teilzeitstudium einreichen müssen
Bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen als berufsintegrierendes Teilzeitstudium ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen einen Kooperationsvertrag einreichen.