Anerkennung von Vorstudienleistungen
Beabsichtigen Sie einen Studiengangswechsel innerhalb der Hochschule Mainz, einen nationalen/ internationalen Wechsel der Hochschule oder einen temporären Auslandsaufenthalt? Anerkennung bereits erworbener hochschulischer Leistungen fördert Mobilität, reduziert Arbeitsbelastung und führt damit gegebenenfalls zu einer Verkürzung Ihres Studiums.
Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die konkreten Verfahren und Abläufe der Anerkennung am Fachbereich Technik. Im Downloadbereich finden Sie unter anderem den Antrag auf Anerkennung den Sie digital über Seafile einreichen können. Unter FAQ finden Sie schnell und gezielt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen. Ein kurzer Blick hierauf kann aufkommende Fragen oft schon vor dem ersten Kontakt zu uns beantworten.
Grundlegendes
Das Bewerbungsportal der Hochschule Mainz ermöglicht die Bewerbung für das
- erste Fachsemester und/ oder
- für höhere Fachsemester
Der Anerkennungsprozess unterscheidet sich dabei je nach Bewerbungswahl in zwei Abläufen:
Bewerberinnen und Bewerber für das erste Fachsemester sowie bereits immatrikulierte Studierende, die die Anerkennung von nur einzelnen Modulen anstreben, können den Antrag auf Leistungsanerkennung sowie weitere erforderliche Unterlagen (siehe Checkliste) bis spätestens zum Ende der ersten vier Wochen nach Vorlesungsbeginn digital per Upload bei der die Anerkennung durchführenden Stelle des Fachbereichs Technik einreichen.
Eine Umstufung in ein höheres Fachsemester nach Immatrikulation ist in diesen Fällen jedoch ausgeschlossen.
oder
Haben Sie bereits Vorstudienleistungen erbracht, die eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ermöglichen, so können Sie bis spätestens Bewerbungsschluss zusammen mit der Bewerbung und den allgemein geforderten Unterlagen einen Antrag auf Anerkennung im Bewerbungsportal (in diesem Fall nicht über Seafile) stellen.
Wenn Sie sich fragen, für welches konkrete höhere Fachsemester Ihre Bewerbung Aussicht auf Erfolg hat, dann kontaktieren Sie uns gerne. Aufgrund Ihres aktuellen Leistungsnachweises können wir Ihnen eine Empfehlung für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester geben.
Bitte berücksichtigen Sie dabei eine Bearbeitungsdauer der Anträge im Fachbereich. Eine frühzeitige Bewerbung mit Antragstellung ist daher wünschenswert.
Wir beraten Sie gerne für welches höhere Fachsemester Sie sich bei bestehenden Vorstudienleistungen am besten bewerben.
Bei temporären Auslandsaufenthalten erfolgt in der Regel der Abschluss eines vorherigen Learning Agreement. Für Informationen zu temporären Auslandsaufenthalten und Learning Agreements kontaktieren Sie bitte das International Office des Fachbereich Technik.
Prozessablauf und Zuständigkeiten im Fachbereich Technik
Nach § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz erfolgt die Anerkennung von bestandenen Leistungen am Fachbereich Technik „auf Antrag“.
Auf Grundlage der Lissabon-Konvention werden Ihnen Leistungen grundsätzlich anerkannt, solange kein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen und den zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden kann. Ein wesentliches Kriterium sind hierbei die Lernergebnisse. Die Beurteilung erfolgt durch die die Anerkennung durchführende Stelle.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einem internen Wechsel an der Hochschule Mainz ein Antrag auf Anerkennung erforderlich ist!
(Ausnahme: Studiengangswechsel von Architektur nach Architektur mit integrierter Praxis).
Anerkannt werden eigenständige Module, die in der Regel durch eine Prüfung abgeschlossen wurden und keine wesentlichen Unterschiede zu den zu ersetzenden Modulen aufweisen. Studienleistungen und Teilleistungen werden grundsätzlich nur bei hochschulinternen Wechsel anerkannt.
Die Prüfung der Anerkennung auf Modulebene kann grundsätzlich erst nach Immatrikulation und nach Antragstellung erfolgen. Vorab ist es uns leider nicht möglich eine verbindliche Aussagen über die Anerkennungsfähigkeit eines Moduls zu geben. Die Ergebnisse der Prüfung auf Anerkennung werden Ihnen nach Abschluss des Verfahrens vom Prüfungsamt des Fachbereichs Technik per E-Mail an Ihre studentische Mailadresse mitgeteilt. Sie erhalten das Ergebnis in Form eines Anerkennungsbescheid bis spätestens 30.04. für das jeweilige Sommersemester bzw. 15.11. für das jeweilige Wintersemester.
Eine Leistungsanerkennung kann nur erfolgen sofern Sie sich für das betreffende Modul noch nicht in einem laufenden Prüfungsverfahren an der Hochschule Mainz befinden. Ein laufendes Prüfungsverfahren liegt vor, sobald Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben und die Abmeldefrist nach §21 Abs 6 PO-FbT (beachten Sie die Friständerung nach Änderungsordnung 2025)verstrichen ist.
Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Technik sehen gemäß § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Anrechnung von Fehlversuchen im gewählten Studiengang, beziehungsweise in anderen Studiengängen vor, sofern die Module gleichwertig sind. Gegenstand der Anrechnung sind die an einer deutschen Hochschule nicht bestandene Prüfungsleistungen, soweit für deren Bestehen gleichwertige oder geringere Anforderungen gestellt wurden. Nicht bestandene Studienleistungen werden nur innerhalb der Hochschule und fachbereichsintern, soweit für deren Bestehen gleichwertige oder geringere Anforderungen gestellt wurden, angerechnet.
Eine endgültig nicht bestandene Prüfung im gewählten Studiengang führt zur Ablehnung Ihrer Bewerbung. Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Modul eines artverwandten Studiengangs mit gleichwertigen oder niedrigeren Modulanforderungen führt ebenfalls zu einer Ablehnung.
Informationen zur Anrechnung von Fehlversuchen und einzureichender Unterlagen erhalten Sie nochmals zu Vorlesungsbeginn per E-Mail auf Ihre studentische Mailadresse.
Die Einstufung in ein Fachsemester erfolgt auf Grundlage der anerkannten Leistungspunkte (ECTS). Pro Semester sind 30 Leistungspunkte zu erreichen. Demnach erfolgt in der Regel die Einstufung in das zweite Fachsemester bei einem Umfang von 30 bis 59 Leistungspunkten, die Einstufung in das dritte Fachsemester bei einem Umfang von 60 bis 89 Leistungspunkten und fortlaufend für die weiteren Fachsemester.
Bei vergleichbaren Notensystemen sind die Noten bei Anerkennung zu übernehmen. Entsprechen dabei mehrere Module aus Vorstudienzeiten einem Modul an der Hochschule Mainz, so wird das gewichtete arithmetische Mittel gebildet. Zur Umrechnung stehen Tabellen mit Werten der jeweiligen Länder zur Verfügung, welche meist auf der modifizierten Bayerischen Formel beruhen. Weiterhin sind bei Anerkennung die im Rahmen des European Credit Transfer Systems ausgeschriebenen Leistungspunkte der jeweiligen Module zu übernehmen.
Das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ wurde in der Lissabon-Konvention (pdf) vom 16. Mai 2007 festgehalten. Die Konvention regelt die Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen, Studienzeiten und Studienabschlüssen.
Den ausführlichen rechtlichen Rahmen können Sie der Anerkennungs-/ Anrechnungssatzung der Hochschule Mainz, sowie der Lissabon-Konvention und dem Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz entnehmen.
Kontakt:
Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon, Email oder Terminbuchung Websprechstunde
Bitte nennen Sie bei Anfragen immer auch den betreffenden Studiengang um den sich die Anfrage handelt.
Schauen Sie vorab am besten auch in unsere FAQs.
Es berät Sie:
Sprechzeiten (telefonisch, per Mail):
montags, donnerstags, freitags - vormittags/ nachmittags
dienstags, mittwochs - vormittags
katja.reinhardt (at) hs-mainz.de
Sprechzeiten (telefonisch, per Mail):
(montags - donnerstags - vormittags/ nachmittags)
simon.hermann (at) hs-mainz.de
Sprechstunden in Präsenz:
- nach vorheriger Terminvereinbarung
- ab Semesterbeginn (bis 15.11. im WS und bis 30.04. im SS) donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr im Prüfungsamt des FB Technik (H1.23)
Ansprechpartner der Fachrichtungen und Studiengänge
Studiengänge der Fachrichtung Bau und Umwelt
- Bauingenieurwesen B.Eng.
- Bauingenieurwesen: Bauen im Bestand M.Eng.
- Internationales Bauingenieurwesen B.Eng.
- Wirtschaftsingenieurwesen (Bau) B.Eng.
- Bau- und Immobilienmanagement / Facilities Management B.Eng.
- Bau- und Immobilienmanagement/ Facilities Management M.Eng./M.Sc
Neue Studiengänge ab WS 26/27:
- Immobilieningenieurwesen B.Eng./B.Sc. (zuvor Bau- und Immobilienmanagement)
- Immobilieningenieurwesen dual B.Eng./B.Sc.
- Real Estate Engineering & Management M.Eng/M.Sc. (zuvor Bau- und Immobilienmanagement)
Neue Studiengänge ab WS 24/25:
Studiengänge der Fachrichtung Angewandte Informatik und Geodäsie (AIGeo)
- Geoinformatik und Vermessung B.Sc.
- Geoinformatik und Vermessung B.Sc. - Kombiniert Studieren (dual)
- Geoinformatik und Vermessung M.Sc.
- Digitale Methodik in den Geistes- und Kulturwissenschaften M.A.
- Geoinformatik M.Eng.
- Geoinformatik Zertifikat (Weiterbildung)
- Angewandte Informatik B.Sc. /Anerkennungsanträge erfolgen über das Studienmanagement FBW
- Angewandte Informatik (dual, öff. Dienst) B.Sc. /Anerkennungsanträge erfolgen über das Studienmanagement FBW
- Angewandte Informatik M.Sc. /Kontaktperson: Prof. Dr. Thomas Klauer