Zulassungsvoraussetzungen
Ein mit dem akademischen Diplom- oder Bachelorgrad an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland oder einer gleichwertigen Abschlussprüfung im Ausland abgeschlossenes Studium, in welchem nicht mehr als ein Drittel der ECTS-Punkte in wirtschaftswissenschaftlichen Modulen erworben wurden.
Der Abschluss muss mindestens 180 ECTS-Punkte und den ECTS-Grade C besitzen. Ist kein ECTS Grade ausgewiesen, so darf Ihr Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein.
Sie benötigen einen Nachweis guter Sprachkenntnisse, mit dem bescheinigt wird, dass die Befähigung vorliegt, in deutscher, französischer und englischer Sprache zu studieren. Die Sprachkenntnisse sind durch einen standardisierten, international anerkannten Sprachtest wie folgt nachzuweisen:
- Englisch
Sprachzeugnisse (TOEFL iBT, TOEIC), die das Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens nachweisen, oder der Nachweis, dass im Bachelorstudium mindestens 30 ECTS-Punkte in Veranstaltungen erworben wurden, die in englischer Sprache gelehrt und geprüft wurden. - Französisch
Sprachzeugnisse (unter anderem TFI), die das Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens nachweisen, oder der Nachweis, dass im Bachelorstudium mindestens 30 ECTS-Punkte in Veranstaltungen erworben wurden, die in französischer Sprache gelehrt und geprüft wurden. - Deutsch
Sprachzeugnisse (unter anderem DaF), die das Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens nachweisen, oder der Nachweis, dass im Bachelorstudium mindestens 30 ECTS-Punkte in Veranstaltungen erworben wurden, die in deutscher Sprache gelehrt und geprüft wurden.
Adäquate Auslandsaufenthalte können Sprachtests ersetzen, wobei über die Äquivalenz im Einzelfall zu entscheiden ist.
Bestehen der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen Auswahlverfahren, in dessen Rahmen die Bewerberinnen und Bewerber ein Essay (Motivationsschreiben) in deutscher, französischer und englischer Sprache vorlegen müssen (Umfang pro Sprache 500 bis maximal 600 Wörter). Die drei Bestandteile des Fachessays dürfen nicht inhaltsgleich sein, sondern sollen aufeinander aufbauen und sich ergänzen. Mittels des Fachessays in den drei angegebenen Sprachen sollen die Bewerberinnen und Bewerber ihre besondere Eignung für den gewählten Studiengang nachweisen.
Folgende Aspekte sind darzulegen, wobei keine formal einzuhaltende Struktur vorgegeben ist:
1. Gründe der Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl des Studiums an den beiden Hochschulen (Université de Lorraine in Metz und Hochschule Mainz)
2. Persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Anforderungen des Studiengangs
3. Besondere Qualifikationsmerkmale, die Bewerberinnen und Bewerber in den Studiengang einbringen können, sind beispielsweise:
a. Qualifizierte und studienrelevante Praxiserfahrung in einem Unternehmen oder vergleichbaren Institution
b. Engagement und herausragende Leistungen in Funktionen, die verantwortungsvolle Aufgaben beinhalten (beispielsweise in gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und sportlichen Bereichen)
c. Studienrelevante, längere Auslandsaufenthalte
d. Sonstige fachliche und/oder studienrelevante Qualifikationen
4. Skizzierung angestrebter Einsatzfelder im Berufsleben, für die die Inhalte des Studiengangs notwendig bzw. für Bewerberinnen und Bewerber erstrebenswert sind.
Bei der Bewertung des Essays werden Schlüssigkeit sowie inhaltliche Ausgestaltung der genannten Punkte ebenso berücksichtigt wie Qualität und Stringenz der Argumentation.
Essay
Das im Rahmen der vorgeschriebenen Eignungsprüfung einzureichende Essay kann zusammen mit den weiteren Unterlagen zur Bewerbung um einen Studienplatz bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Dies gilt auch im Falle einer eventuellen Verlängerung der Bewerbungsfrist.
Hinweis: Eine möglichst frühzeitige formgerechte Abgabe aller erforderlichen Unterlagen ermöglicht es der Hochschule, bei einem positiven Prüfungsergebnis hier zeitnah eine Zulassung aussprechen zu können.