Wirtschaftsrecht LL.M.
Arbeitsrecht und Personalmanagement
Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Eignung und Motivation durch ein Interview nachweisen, wenn die Studiengangleitung dies für erforderlich hält.
Das Testergebnis muss spätestens bis zu zwei Monate nach Vorlesungsbeginn vorgelegt werden. Wird der Nachweis nicht fristgemäß vorgelegt, wird die Einschreibung in das nächstfolgenden Semester versagt.
Die Gültigkeit von Sprachtests ist auf zwei Jahre ab dem Datum der Ausstellung befristet. Adäquate Auslandsaufenthalte können Sprachtests ersetzen, wobei über die Äquivalenz im Einzelfall zu entscheiden ist.