Wirtschaftsrecht – Arbeitsrecht und Per­so­nal­ma­na­ge­ment LL.M.

Arbeitsrecht und Personalmanagement

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Zu­las­sungs­vor­aus­set­zungen

  • Ein mit dem akademischen Diplom- oder Bachelorgrad an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer gleich gestellten Hochschule in Deutschland oder einer gleichwertigen Abschlussprüfung im Ausland abgeschlossenes Studium des Wirtschaftsrechts oder eines inhaltlich ähnlichen Studiengangs mit mindestens 210-ECTS-Punkten und der ECTS-Note C. Ist kein ECTS-Grade ausgewiesen, so ist ein Notendurchschnitt von 2,5 erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber mit dem ersten juristischen Staatsexamen haben nachzuweisen, dass sie ihr Erststudium mit mindestens der Note befriedigend abgeschlossen haben.
  • Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Eignung und Motivation durch ein Interview nachweisen, wenn die Studiengangleitung dies für erforderlich hält.

  • Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie die englische Sprache beherrschen. Der Nachweis erfolgt in einer der folgenden Formen:
    • TOEFL iBT score 79 (Stand 2008)
    • TOEIC 750 Punkte
    • ILEC (Level B2)
    • den Erwerb von mindestens 30 ECTS aus wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen, die vollständig in englischer Sprache gelehrt und geprüft werden und bei denen die letzten Prüfungsleistungen innerhalb der letzten zwei Jahre erbracht wurden.
    • IELTS (Level B2)
  • Das Testergebnis muss spätestens bis zu zwei  Monate nach Vorlesungsbeginn vorgelegt werden. Wird der Nachweis nicht fristgemäß vorgelegt, wird die Einschreibung in das nächstfolgenden Semester versagt.

    Die Gültigkeit von Sprachtests ist auf zwei Jahre ab dem Datum der Ausstellung befristet. Adäquate Auslandsaufenthalte können Sprachtests ersetzen, wobei über die Äquivalenz im Einzelfall zu entscheiden ist.

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Kontakt

Iris Schwabe
Sachbearbeiterin des Studienganges
Mo bis Fr Vor- und Nachmittag
Tel. +49 6131 628-7381
zulassung (at) hs-mainz.de