Arbeitsrecht & Per­so­nal­ma­na­ge­ment LL.M.

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Arbeitsrecht und Per­so­nal­ma­na­ge­ment LL.M.

Der Studiengang Arbeitsrecht und Personalmanagement LL.M. qualifiziert seine Absolventinnen und Absolventen für anspruchsvolle Führungstätigkeiten in allen Arbeitsrechts- und Personalbereichen. Wichtige Querverbindungen aus den Bereichen Recht und Wirtschaft werden bei diesem Studiengang miteinander verzahnt und gewährleisten ein praxisnahes, attraktives Studium.

Die Verknüpfung von Theorie und Praxis wird gewährleistet durch Exkursionen (etwa zum BAG in Erfurt) oder Unternehmensbesuche. Außerdem lehren neben den Professoren und Professorinnen unserer Hochschule Dozenten und Dozentinnen aus Personalabteilungen, Arbeitsrichter und Arbeitsrichterinnen und Anwälte und Anwältinnen. Zur Unterstützung der Klausurvorbereitung bieten wir Tutorien durch erfahrene Studierende an.

Darüber hinaus können Sie mit unserem Kooperationspartner die Zertifikate „Compliance Officer mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation“ sowie „Datenschutzbeauftragter mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation“ zu erheblich ermäßigten Teilnahmekosten erwerben.

Der Master Arbeitsrecht und Personalmanagement ist durch die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen „AQAS“ akkreditiert.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss mit 180 ECTS-Punkten aus einem vorausgegangenen sechssemestrigen Bachelorstudium, wird an unserer Hochschule – auch bereits vor offiziellem Studienbeginn im Wintersemester – ein Brückenmodul (Praxissemester) angeboten, um die für den Masterabschluss insgesamt benötigten 300 ECTS-Punkte zu erwerben. Erfahren Sie hier mehr.

Auf einen Blick

Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
Studiendauer: 3 Semester
ECTS-Punkte: 90
Studienbeginn: Sommersemester
Brückenmodul: Wintersemester, Bewerbungsfrist 30. Juli
Sprache: Deutsch
Semesterbeitrag: 341€ (inkl. Semesterticket)

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Bewerbungszeitraum

Zum Sommersemester 2026: 15. November 2025 bis 15. Januar 2026

Info-Termine

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30.09.2025, 18:00

Zur Studienorientierung

Das erwartet Sie im Studium Arbeitsrecht & Per­so­nal­ma­na­ge­ment LL.M.

Inhaltliche Leitlinie unseres konsekutiven Masterstudiengangs Arbeitsrecht und Personalmanagement ist die anwendungsorientierte Kombination rechtswissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Lehrinhalte auf den Fachgebieten von Arbeitsrecht und Personalmanagement. Ein weiterer Bestandteil des Studiums ist die gezielte Vermittlung einschlägiger Schlüsselkompetenzen und fachübergreifender Fähigkeiten. 

Dabei liegen die Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht auf diesen Gebieten:

  • Begründung & Inhalt, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Betriebliche Altersversorgung/Sozialrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht in der Umstrukturierung & Unternehmenskrise
  • HR-Compliance (DSGVO)
  • Europäisches & Internationales Arbeitsrecht
  • Gerichtlicher Rechtsschutz

Inhaltlich eng verknüpft mit diesen arbeitsrechtlichen Themen sind aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht die Module aus dem Bereich Personalmanagement: 

  • Personalmanagement & Organisation
  • Konfliktlösung & Mediation
  • Unternehmenspraxis I und II
  • Performance Management
  • Change Management

Im dritten Semester findet dann abschließend die Masterarbeit mit einem Kolloquium statt. Eine komprimierte Wissensvermittlung, -aktualisierung und -festigung der Modulinhalte aus dem ersten und zweiten Semester bietet dann das Examinatorium. Außerdem wird ein sechswöchiges Praktikum als Studienleistung absolviert.

 

Für wen ist der Studiengang Arbeitsrecht & Per­so­nal­ma­na­ge­ment LL.M. interessant?

Das Masterstudium Arbeitsrecht und Personalmanagement ist für Absolventinnen und Absolventen mit einem ersten rechtswissenschaftlichen (Bachelor Wirtschaftsrecht oder Erstes Staatsexamen) Hochschulabschluss gedacht, die arbeitsrechtliche Grundkenntnisse aufweisen.

Das Studium dient der weiteren Qualifizierung und der Verbesserung der beruflichen Chancen durch einen anerkannten und geschätzten Masterabschluss Master of Law. Es bereitet auf die Übernahme von anspruchsvollen Fach- und Führungsaufgaben in privaten Unternehmen und öffentlichen Betrieben im höheren Dienst vor. Zusätzlich ermöglicht es danach eine weitere wissenschaftliche Ausbildung im Rahmen eines Promotionsstudiums.

Ist der Studiengang etwas für mich?

Ist Arbeitsrecht und Personalmanagement LL.M. ein geeigneter Studiengang für mich? Finden Sie es heraus mit unserem Online-Selbsteinschätzungstest!

Ziele des Studiums Arbeitsrecht & Per­so­nal­ma­na­ge­ment LL.M.

Der Studiengang vermittelt Ihnen in drei Semestern sowohl praxisorientierte als auch wissenschaftliche Kenntnisse des Arbeitsrechts. Hinzu kommen korrespondierende BWL-Fächer aus dem Bereich Personalmanagement sowie berufsbezogene Schlüsselkompetenzen, die Sie bei der Übernahme von anspruchsvollen Fach- und Führungsaufgaben auf den Gebieten von Arbeitsrecht und Personalmanagement benötigen.

Studienverlauf

Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht– Arbeitsrecht und Personalmanagement umfasst drei Studiensemester, 90 ECTS sowie 54 SWS. Inhaltlich gestalten sich die drei Studiensemester wie folgt:

Im ersten Semester vermitteln die Module Begründung & Inhalt des Arbeitsverhältnisses, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Betriebliche Altersversorgung/Sozialrecht und Kollektives Arbeitsrecht ein fundiertes arbeitsrechtliches Wissen auf hohem Niveau. Inhaltlich eng verknüpft mit diesen arbeitsrechtlichen Themen sind aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht die Module Personalmanagement & Organisation, Konfliktlösung & Mediation sowie die Hausarbeit in Unternehmenspraxis I.

 

Im zweiten Semester behandeln Sie in den vier Modulen Arbeitsrecht in der Umstrukturierung und Unternehmenskrise, HR-Compliance (DSGVO), Europäisches & Internationales Arbeitsrecht sowie Gerichtlicher Rechtsschutz komplexe, aktuelle Spezialfragen der Arbeitsrechtspraxis sowie die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr erhobener Ansprüche. Die wirtschaftswissenschaftlichen Module Performance Management, Change Management und Unternehmenspraxis II begleiten die arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit praxisorientierten Themen zum Leistungsmanagement, Ressourcenbindung im Unternehmen und Methoden bei betrieblichen Veränderungssituationen behandeln.

 

Im dritten Semester findet das Praxismodul. In diesem mindestens sechswöchigen Praktikum (32 Stunden/Woche) wird in der Arbeitsrechts- oder Personalabteilung eines Unternehmens, eines Verbandes oder einer Behörde absolviert und entspricht mit Abgabe des Praktikumsbericht einer Studienleistung. Im Examinatorium werden die erworbenen Kenntnisse des ersten und zweiten Semesters intensiviert und aktualisiert. Am Ende des Examinatoriums schreiben Sie eine Klausur. 

Im Rahmen Ihrer Masterarbeit setzen Sie sich mit einer komplexen arbeitsrechtlichen und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellung unter Anwendung juristischer und/oder wirtschaftswissenschaftlicher Methoden und Argumentationstechniken auseinander. In einem hieran anknüpfenden Kolloquium verteidigen Sie argumentativ Ihre Arbeit.

 

Studieninhalte im Detail

Besonderheiten dieses Studiengangs

Das zeichnet den Masterstudiengang Arbeitsrecht und Personalmanagement an unserer Hochschule besonders aus.

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Ihre beruflichen Per­spek­ti­ven

Der Studiengang Master of Law Arbeitsrecht & Personalmanagement qualifiziert Sie für Tätigkeiten in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Sektor, die durch eine inhaltliche Verknüpfung von arbeitsrechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Aufgabenstellungen gekennzeichnet sind und Kompetenzen aus den beiden Bereichen Arbeitsrecht und Personalmanagement umfassen. Entsprechend Ihrer interdisziplinären Ausbildung bestehen mögliche Einsatzgebiete für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben in Arbeitsrechts- und Personalabteilungen von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen sowie von Wirtschaftsorganisationen und Verbänden. 

FAQ

Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss mit mindestens 180 ECTS-Punkte absolviert haben, besteht die Möglichkeit, die noch „fehlenden“ 30 ECTS-Punkte mit dem sog. Brückenmodul bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuholen.

Das Brückenmodul kann auch vor Beginn des eigentlichen Masterstudiums absolviert werden. Hierfür können Sie sich bereits für den Masterstudiengang zum Wintersemester bewerben, um das Brückenmodul im Wintersemester – also vor offiziellem Studienbeginn zum jeweiligen Sommersemester – zu absolvieren. Die Zulassung erfolgt für das Brückenmodul. Entscheiden Sie sich für diese Variante, müssen Sie ihr vorangegangenes Studium bereits abgeschlossen haben und dürfen keine Leistungen mehr für dieses erbringen– auch keine mündliche Prüfung wie beispielsweise ein Kolloquium.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich aus formalen Gründen im Sommersemester noch einmal in den Studiengang einschreiben müssen.

 

Wir können für den Master nur ein Praktikum anerkennen, wenn dieses nach der letzten Leistung für den Bachelor erbracht wurden. Stichtag ist nicht das Ausstellungsdatum des Bachelorzeugnisses, sondern die Buchung der letzten Leistung für den Bachelor (meist ist das Zeugnis auch hierauf rückdatiert).

 

Wenn Sie keinen Bachelor of Laws absolviert haben, ist Ihre Zulassung eine Einzelfallentscheidung, die von Thema und Umfang Ihrer im Bachelor belegten Vorlesungen im Wirtschaftsprivatrecht und im Arbeitsrecht abhängt. Sende Sie uns hierzu gerne Ihr Modulhandbuch und eine Auflistung der von Ihnen belegten Fächer zu. Wir prüfen dies umgehend.

Werkstudierendentätigkeit und/oder Praktika können fehlende ECTS in rechtlichen Vorlesungen NICHT ausgleichen. Sollten nur einzelne rechtliche Module fehlen, können diese fehlenden ECTS hausintern im Studiengang Wirtschaftsrecht LL.B. vor Einschreibung in den Master Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht & Personalmanagement LL.M. nachgeholt werden. Es fällt keine Zweitstudiengebühr mehr an.

 

Der Fachbereich bemüht sich jedes Semester, den Studierenden zwei vorlesungsfreie Tage unter der Woche zur Verfügung zu stellen. Viele Studierende nutzen diese Möglichkeit, um einer Werkstudententätigkeit nachzugehen.
Die Hochschule Mainz ist eine Präsenz-Hochschule. Nur vereinzelt finden Termine online statt.

 

Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Es besteht jedoch keine Pflicht den Master in der Regelstudienzeit zu absolvieren, weil die Studierenden in der Belegung der Module frei sind. Für eine Klausur aus dem 1. Semester werden Sie im 3. Semester pflichtangemeldet, für eine Klausur im 3. Semester im 5. Semester. Pflichtpraktikum und Masterarbeit (sowie das etwaig zu absolvierende Brückenmodul) werden nicht derart pflichtangemeldet; die Masterarbeit erst ein gutes Jahr nach der letzten bestandenen Klausur. Für jede Klausur haben Sie drei Versuche.

Hier beispielhafte Alternative der Belegung der Module:

 

Für die Anmeldung der Masterarbeit gilt § 26 der APO: “Liegen die Ergebnisse aller Prüfungs- und Studienleistungen in einem WiSe vor, muss die Anmeldung zur Masterarbeit spätestens am 15. April, liegen die Ergebnisse aller Prüfungs- und Studienleistungen in einem SoSe vor, muss die Anmeldung zur Masterarbeit spätestens am 15.September erfolgen. Die Masterarbeit ist erstmalig nicht bestanden, wenn die Anmeldefrist um zwei Semester überschritten wurde.” 

Das bedeutet konkret: Die Masterarbeit kann jederzeit angemeldet werden. Spätestens gilt jedoch: 

  • Liegen die Ergebnisse aller Prüfungs- und Studienleistungen in einem WiSe vor, haben Sie ab dem 15. April ein Jahr Zeit, Ihre Masterarbeit anzumelden.
  • Liegen die Ergebnisse aller Prüfungs- und Studienleistungen in einem SoSe vor, haben Sie ab dem 15. September ein Jahr Zeit, Ihre Masterarbeit anzumelden; z.B. zum 15.09.2026, wenn Sie im SoSe 2025 die letzte Leistung abgesehen von der Masterarbeit erbracht haben.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail eingereichtem Anmeldeformularblatt an das Prüfungsmanagement. Beachten Sie die darauf beschriebenen Hinweise. Es ist KEINE Anmeldung in CIM erforderlich.

 

Grundsätzlich ja. Vor allem das Schreiben der Masterarbeit kann an einer Partnerhochschule erfolgen. Juristische Vorlesungen im Ausland können anerkannt werden, sofern diese an einer Schule des deutschen Rechts gelehrt wurden.

     

Ja! Wenden Sie sich gerne an Ihre Studiengangsleitung Prof. Dr. Katharina Dahm.

 

Der Allgemeine Hochschulsport (AHS) für unsere Studierenden wird von der Uni Mainz organisiert. Das Angebot ist vielseitig – von A wie Aerobic oder American Football über Bogenschießen, Capoeira, Jiu-Jitsu, Segeln, Unterwasserrugby bis hin zu Y wie Yoga. Das Sportprogramm umfasst sowohl gesundheits- und breitensportliche als auch leistungssportliche Aktivitäten. Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich Ihren Studierendenausweis. Sowohl das vollständige Programm als auch die Anmeldungsformalitäten finden Sie im Programmheft.

 
 

Kontakt

Katharina Dahm
Studiengangsleitung
T +49 6131 628-3312
Johannes Burkard
Prüfungsausschuss
T +49 6131 628-3217
Jeanine Laquai
Programm-Managerin
T +49 6131 628-3427