Bewerben
Zulassungsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Hochschulgesetz.
Den Nachweis können Sie erbringen durch:
- allgemeine Hochschulreife
- fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Personen
Hinweis
- Nachweis der Englischkenntnisse (keine Zulassungsvoraussetzung für das 1. und 2. Fachsemester)
Kontakt
Christiane Mann
Sachbearbeiterin