Taxation LL.M.

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Zu­las­sungs­vor­aus­set­zungen

  • Der erfolgreiche Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschul- oder Universitätsstudiums. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Hochschulabschluss anderer Fachrichtung erfolgt eine Zulassung, wenn sie die Zulassung zum Steuerberaterexamen aus anderen Gründen erreichen können.
  • Gemäß § 35 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes können Sie an weiterbildenden Studiengängen auch teilnehmen, wenn Sie die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.
  • Praktische hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesbehörden verwalteten Steuern nach Abschluss des ersten Studiums von nicht unter sechs Monaten.
  • Die Bereitschaft des Arbeitgebers, die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter im erforderlichen Umfang für das angestrebte Studium freizustellen.
  • Eine erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlgespräch für den Studiengang Taxation der Hochschule Mainz. Das Auswahlgespräch dauert 30 bis 40 Minuten und wird von zwei Prüfenden im Sinne des § 18 APO in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzenden geführt. Die Bewerberinnen oder der Bewerber wird auf ihre oder seine vorhandenen Kenntnisse zum Steuer- und Wirtschaftsrecht befragt. Es wird ein Ergebnisprotokoll des Auswahlgespräches erstellt.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie die englische Sprache beherrschen. Der Nachweis über die geforderten Englischkenntnisse kann im Rahmen des Auswahlgespräches erbracht werden.

Bewerbungszeitraum

Zum Sommersemester 2024: voraussichtlich Mitte November 2023 bis 28. Februar 2024

Vor der Bewerbung

Bewerbungsverfahren

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Kontakt

Iris Schwabe
Sachbearbeiterin des Studienganges
Mo bis Fr Vor- und Nachmittag
Tel. +49 6131 628-7381
zulassung (at) hs-mainz.de