Zulassungsvoraussetzungen
- Der erfolgreiche Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschul- oder Universitätsstudiums. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Hochschulabschluss anderer Fachrichtung erfolgt eine Zulassung, wenn sie die Zulassung zum Steuerberaterexamen aus anderen Gründen erreichen können.
- Gemäß § 35 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes können Sie an weiterbildenden Studiengängen auch teilnehmen, wenn Sie die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.
- Praktische hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesbehörden verwalteten Steuern nach Abschluss des ersten Studiums von nicht unter sechs Monaten.
- Die Bereitschaft des Arbeitgebers, die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter im erforderlichen Umfang für das angestrebte Studium freizustellen.
- Eine erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlgespräch für den Studiengang Taxation der Hochschule Mainz. Das Auswahlgespräch dauert 30 bis 40 Minuten und wird von zwei Prüfenden im Sinne des § 18 APO in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzenden geführt. Die Bewerberinnen oder der Bewerber wird auf ihre oder seine vorhandenen Kenntnisse zum Steuer- und Wirtschaftsrecht befragt. Es wird ein Ergebnisprotokoll des Auswahlgespräches erstellt.
- Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie die englische Sprache beherrschen. Der Nachweis über die geforderten Englischkenntnisse kann im Rahmen des Auswahlgespräches erbracht werden.
Kontakt
Iris Schwabe
Sachbearbeiterin des Studienganges