Zulassungsvoraussetzungen
Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass für den Ihnen beworbenen Master-Studiengang ein Studienabschluss mit mindestens dem ECTS-Grade A - C nachzuweisen ist. Wird kein ECTS-Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein. Diese Zulassung erfolgt auf der Grundlage der in den von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen ausgewiesenen vorläufigen Durchschnittsnote.
Hinweis: Sofern Sie Ihr Bachelor-Studium mit einem ECTS-Grade schlechter als A - C oder einer schlechteren Note als 2,5 (sofern kein ECTS Grade ausgewiesen ist) abschließen werden, endet die Mitgliedschaft an der Hochschule Mainz im Falle einer Zulassung mit Ablauf des ersten Mastersemesters aufgrund nicht möglicher Rückmeldung in das nächsthöhere Semester.
Achtung: sogenannte Aufbau-, Übergangs- oder Brückenmodule zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte aus einem Vorstudium mit weniger als 240 ECTS-Punkten werden nicht angeboten.