Zulassungsvoraussetzungen
Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5.
Sie haben einen qualifizierenden Bachelorabschluss mit weniger als 240 ECTS jedoch mindestens 180 ECTS. In diesem Fall legt die Fachprüfungsordnung des Master-Studiengangs Architektur fest, dass die fehlenden ECTS-Punkte durch sogenannte Brückenmodule vor Eintritt in die Master-Arbeit zu erwerben sind. Brückenmodule sind Module aus dem 4. bis 7. Fachsemester des Bachelor-Studiengangs Architektur. Darüber hinaus können durch Nachweis einschlägiger Fortbildungsmaßnahmen maximal 20 ECTS-Punkte für Brückenmodule angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet die Studiengangsleitung. Deren Kontaktdaten finden Sie unter “Übersicht” beim Studiengang auf der Homepage.
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