Bewerbungsschluss:
Einreichung des Antrags auf Anerkennung nach Immatrikulation
(für Erstsemester oder bereits Studierende)
Einreichung des Antrags auf Anerkennung während des Bewerbungsprozesses
(für höhere Fachsemester)
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anträge bis zum Bewerbungsschluss vollständig bearbeitet sein müssen. Eine frühzeitige Einreichung ist daher erwünscht.
Empfohlener Zeitraum zum Einreichen:
Einreichung der aktuellen Unterlagen
(bei nach der Bewerbung dazugekommenen Leistungen sowie abschließenden Leistungsnachweisen des Vorstudiums für eine endgültige Anerkennung nach Immatrikulation):
- Leistungsnachweis (sollte zeitlich nach Exmatrikulation datiert sein)
- Modulhandbuch
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Antrag auf Anerkennung*
bis
Einreichung der Unterlagen für die Fehlversuchsanrechnung*:
- Leistungsnachweis (sollte zeitlich nach Exmatrikulation datiert sein)
- Modulhandbuch
- Exmatrikulationsbescheinigung
bis
*Hinweis: Die Einreichung der Unterlagen zur Fehlversuchsanrechnung ist verpflichtend für alle Studierende mit Vorstudienzeiten. Sie erhalten nach Immatrikulation nochmals eine Erinnerung per Email über die digitale Einreichung der aktuellen Unterlagen.
Bereitstellung der Anerkennungsbescheide nach Immatrikulation:
- bis 30.04. für das jeweilige Sommersemester
- bis 15.11. für das jeweilige Wintersemester