Bewerbungsschluss:
für das Wintersemester in der Regel 15.07.
für das Sommersemester in der Regel 15.01.
(ggf. Verlängerung der Bewerbungsfrist in einzelnen Studiengängen - aktuelle Infos finden Sie im Studierendenbüro)
Einreichung des Antrags auf Anerkennung nach Immatrikulation
(für Erstsemester oder bereits immatrikulierte Studierende)
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Anerkennung
- Leistungsnachweis/ Notenspiegel
- Modulhandbuch (Modulbeschreibungen mit Lernergebnissen und Inhalten)
bis
spätestens bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das jeweilige Semester (bis 16.04. bzw. bis 29.10.)
Die Einreichung erfolgt per Upload über den Seafile Link
Hinweis:
Anerkennungen sind auch zu späteren Zeitpunkten oder in späteren Semestern möglich, sofern Sie sich nicht in einem laufenden Prüfungsverfahren* im betreffenden Modul befinden.
* Ein laufendes Prüfungsverfahren liegt vor, sobald Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben und die Abmeldefrist nach §21 Abs 6 PO-FbT (beachten Sie die Friständerung nach Änderungsordnung 2025) verstrichen ist.
Insofern die FPO nichts anderes regelt ist die Abmeldefrist zu folgenden Zeiten verstrichen:
- wenn Studienleistungen verlangt werden, ab sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn
- wenn nur schriftliche oder mündliche Prüfungsleistungen verlangt werden ab eine Woche vor dem ersten Prüfungstermin des Moduls.
Einreichung des Antrags auf Anerkennung während des Bewerbungsprozesses
(für Bewerbungen auf höhere Fachsemester bzw. Fachsemestereinstufungen (mit vorläufigen Anerkennungen) im Rahmen der Zulassung)
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anträge bis zum Bewerbungsschluss vollständig bearbeitet sein müssen.
Eine frühzeitige Einreichung als Upload im Bewerbungsportal ist daher erwünscht.
Empfohlener Zeitraum zum Einreichen:
- 17.05. - 01.07. für das jeweilige Wintersemester
- 01.12. - 01.01. für das jeweilige Sommersemester
Einreichung der aktuellen Unterlagen
(bei nach der Bewerbung dazugekommenen Leistungen aus dem Vorstudium (nach Bewerbung/ Zulassung belegte Prüfungen im Vorstudium), sowie bei Einreichung abschließenden Leistungsnachweise des Vorstudiums für die endgültige Anerkennung nach Immatrikulation)
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Anerkennung
- Leistungsnachweis/ Notenspiegel
- Modulhandbuch (Modulbeschreibungen mit Lernergebnissen und Inhalten)
bis
spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das jeweilige Semester (bis 16.04. bzw. bis 29.10.)
Die Einreichung erfolgt per Upload über den Seafile Link
Einreichung der Unterlagen für die Fehlversuchsanrechnung*
Benötigte Unterlagen:
- Leistungsnachweis/ Notenspiegel aus dem Vorstudium (zeitlich muss dieser nach dem Exmatrikulationsdatum datiert sein)
- Modulhandbuch (Modulbeschreibungen mit Lernergebnissen und Inhalten)
- Exmatrikulationsbescheinigung
bis
spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn für das jeweilige Semester (bis 16.04. bzw. bis 29.10.)
Die Einreichung erfolgt per Upload über den Seafile Link
*Hinweis:
Die Einreichung der Unterlagen zur Fehlversuchsanrechnung ist verpflichtend für alle Studierende mit Vorstudienzeiten. Auch wenn keine Fehlversuche vorliegen, müssen die Vorstudiumsunterlagen vom Fachbereich Technik geprüft werden. Sie erhalten nach Immatrikulation nochmals eine Erinnerung per Email über die digitale Einreichung der aktuellen Unterlagen. Das Nicht Einreichen von Unterlagen trotz vorhandener Vorstudienzeiten führt zu einer Rückmeldesperre für das kommende Semester.
Bereitstellung der Anerkennungsbescheide nach Immatrikulation:
- spätestens bis 30.04. für das jeweilige Sommersemester
- spätestens bis 15.11. für das jeweilige Wintersemester