Anrechnung außerhochschulischer Leistungen
Sie streben ein Studium am Fachbereich Technik an und haben außerhalb des Hochschulbereichs bereits Kenntnisse und Kompetenzen erlangt? Sie haben diese zum Beispiel in Form von Weiterbildung/ Fortbildung, Seminaren, Online-Kursen oder durch Berufserfahrung, eventuell auch in leitender Position erlangt? Ihre bereits erlangten Kompetenzen sind von Inhalt und Niveau gleichwertig mit Modulen Ihres angestrebten Studiengangs an der Hochschule Mainz?
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Verfahren und die Möglichkeiten der Anrechnung außerhochschulischer Qualifikationen am Fachbereich Technik.
Prozessablauf und Zuständigkeiten
Die Verfahren zur Anrechnung ausserhochschulischer Leistungen an der Hochschule Mainz können grundsätzlich in individuelle und pauschale Anrechnung unterschieden werden. Beide Verfahren können auch kombiniert werden.
Der Nachweis über die Gleichwertigkeit der bereits erworbenen Kompetenzen ist von Ihnen zu erbringen.
Beim individuellen Anrechnungsverfahren werden Ihre Lernergebnisse mit den jeweiligen Modulanforderungen individuell verglichen.
Sie sollten sich hierzu mit Inhalt und Niveau Ihrer bisher erworbenen Kompetenzen, sowie den im Modulhandbuch des angestrebten Studiengangs aufgeführten Inhalten und Lernergebnissen auseinandersetzen. Durch Reflexion, Strukturierung und Dokumentation Ihrer Kompetenzen in einem Kompetenz-Portfolio können Sie sich vorab ein Bild machen, ob ein individuelles Anrechnungsverfahren erfolgsversprechend ist. Unser Leitfaden für das Kompetenz-Portfolio hilft Ihnen bei den konkreten Schritten.
Hinweis: Bitte beachten Sie dass die Qualifikationsniveaus von 3-jährigen Berufsausbildungen nach EQR (Stufe 4) nicht mit dem Qualifikationsniveau von Bachelor- (Stufe 6) und Masterstudiengängen (Stufe 7) anrechenbar sind. Weitere Infos zum Qualifikationsrahmen DQR/EQR finden Sie hier. Ihr individuelles Qualifikationsniveau zum Niveauabgleich können Sie auch durch eine Suche hier herausfinden.
Weiter bieten wir Ihnen zur Unterstützung im Anrechnungsprozess eine Anrechnungsberatung. Kontaktieren Sie hierzu die Anerkennung/ Anrechnung durchführende Stelle am Fachbereich Technik. Wir empfehlen Ihnen vor der Antragstellung zunächst abzuklären, ob eine Antragstellung aus fachlicher Sicht sinnvoll ist. Für die fachliche Beratung ist die Studiengangsleitung der einzelnen Studiengänge zuständig. Die Kontaktdaten aller Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können sie der Rubrik Kontakt entnehmen.
In unserer Checkliste zur Anrechnung finden Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung.
Unter pauschaler Anrechnung versteht man Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Berufsverbänden, Handwerkskammern beziehungsweise Berufs-, Meister- und Fachschulen. Durch einen Kooperationsvertrag wird festgelegt, welche Kompetenzen und Lernergebnisse (zum Beispiel aus den Lehrplänen an Berufsschulen) auf hochschulische Module angerechnet werden. Solche Kooperationsvereinbarungen werden durch Gutachter im Vorfeld abgeschlossen und bieten so eine Anrechnungsgarantie für die Studierenden.
Durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2002/2008 können außerhochschulisch erworbene Kompetenzen grundsätzlich auf ein Studium bis zu einer Höchstgrenze von 50 Prozent angerechnet werden, wenn
- die für den Hochschulzugang geltenden Voraussetzungen gewährleistet sind.
- sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind.
- die qualitativ-inhaltlichen Kriterien für den Ersatz im Rahmen der Akkreditierung überprüft werden (Kriterien für die Akkreditierung sind in der Landesverordnung zur Studienakkreditierung § 9 geregelt).
Den ausführlichen rechtlichen Rahmen können Sie dem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2002/2008 sowie dem Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz (§ 25 Abs. 3) entnehmen.
Kontakt:
Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon, Email oder Terminbuchung Websprechstunde
Bitte nennen Sie bei Anfragen immer auch den betreffenden Studiengang um den sich die Anfrage handelt.
Schauen Sie vorab am besten auch in unsere FAQs.
Es berät Sie:
Sprechzeiten (telefonisch, per Mail):
montags, donnerstags, freitags - vormittags/ nachmittags
dienstags, mittwochs - vormittags
katja.reinhardt (at) hs-mainz.de
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(montags - donnerstags - vormittags/ nachmittags)
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Sprechstunden in Präsenz:
- nach vorheriger Terminvereinbarung
- ab Semesterbeginn (bis 15.11. im WS und bis 30.04. im SS) donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr im Prüfungsamt des FB Technik (H1.23)
Ansprechpartner der Fachrichtungen und Studiengänge