Bewerben
Zulassungsvoraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Hochschulgesetz. Den Nachweis können Sie erbringen durch:
- allgemeine Hochschulreife
- fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Personen
- Zum Studium zugelassen werden können
- Auszubildende eines Ausbildungsberufs als Fachinformatiker/in, IT-Systemkaufmann/frau, Informatikkaufmann/frau oder in einem ähnlichen Beruf
oder - Bewerbende, die einen Ausbildungsberuf als Fachinformatiker/in, IT-Systemkaufmann/frau, Informatikkaufmann/frau oder in einem ähnlichen Beruf bereits abgeschlossen haben
oder - Bewerbende, die in einem studiengangbezogenen Arbeitsverhältnis stehen und sich weiterqualifizieren wollen
oder - Bewerbende, die ein mindestens 30-wöchiges (4 Arbeitstage pro Woche) studiengangbezogenes Praktikum im 1. Studienjahr absolvieren
- Auszubildende eines Ausbildungsberufs als Fachinformatiker/in, IT-Systemkaufmann/frau, Informatikkaufmann/frau oder in einem ähnlichen Beruf
- Die Zulassung zum Studium einen zwischen dem Arbeitgeber des Studierenden und der Hochschule Mainz abgeschlossenen, gültigen Kooperationsvertrag (ausbildungsvorausintegrierend/berufsintegrierend oder praxisintegrierend bei einem Praktikum) sowie eine Bestätigung über das Arbeits-/Ausbildungsverhältnis oder das Praktikum voraus. Die Vordrucke finden Sie unter „DOWNLOAD“
Hinweis
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Personen, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, können an dem Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für diesen dualen Studiengang teilnehmen, wenn sie eine Ausbildung absolvieren.
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Nachweis der Englischkenntnisse (keine Zulassungsvoraussetzung für das 1. und 2. Fachsemester).
Download
Minderjährige Studierende | |
PDF, 64 KB | |
NC-Werte Bachelor | |
PDF, 126 KB |
Hochschulauswahlsatzung | |
PDF, 108 KB |
Kontakt
katharina.doetzer (at) hs-mainz.de